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Das Audit in Öffentlichen Bibliotheken

Bereits vor über fünfzehn Jahren wurde für die öffentlichen Bibliotheken des Landes ein Entwicklungskonzept erarbeitet. Kernpunkte dabei waren:

  • Aufgabenprofile festlegen
  • Qualitätsstandards formulieren
  • Qualitätssicherungsverfahren entwickeln
  • Ressourcengrundsätze definieren

Die einzelnen Abschnitte dieses sogenannten Bibliothekskonzeptes wurden von einer Steuerungsgruppe ausgearbeitet, in der Vertreterinnen und Vertreter aller Bibliothekstypen (außer Schulbibliotheken und Wissenschaftlichen Bibliotheken) sowie Mitarbeitende des Amtes für Bibliotheken und Lesen und des Bibliotheksverbandes Südtirol mit eingebunden waren. Heute kann man sagen, dass sich das entwickelte Qualitätssicherungsverfahren mit definierten Qualitätsstandards bewährt hat. Zahlreiche Öffentliche Bibliotheken stellen sich diesem sogenannten Audit und profitieren vom „Blick von außen“ und den Empfehlungen. So waren per Ende 2024 83 Öffentliche Bibliotheken auditiert.

Hier finden Sie unsere Broschüre zum Thema „Qualität“.

Weitere Informationen

Beim Audit wird festgestellt, ob die Standards von der Bibliothek erfüllt werden. Die Überprüfung findet in Form eines Gesprächs statt. Neben der Feststellung, ob die Standards erfüllt werden, wird auch gemeinsam überlegt, wieso Abweichungen entstehen und wie diese verbessert werden können.

Die Schritte zum Zertifikat:

  • Die Bibliothek beschließt, sich dem Audit zu stellen. Der Träger beantragt das Audit mittels Anmeldeformular mit den Unterschriften der Bibliotheksleitung und des Trägers. Das Amt für Bibliotheken und Lesen schlägt der Bibliothek zwei AuditorInnenpaare vor.
  • Die Bibliothek wählt innerhalb von zwei Wochen eines der beiden AuditorInnenpaare aus und setzt sich mit diesem direkt in Verbindung um den genauen Termin für das Audit zu vereinbaren.
  • Die Bibliothek schickt die Unterlagen an die AuditorInnen.
  • Die AuditorInnen besuchen am festgelegten Termin die Bibliothek und führen mit der Bibliotheksleitung ein Fachgespräch an welchem evtl. auch der/die Bibliotheksratsvorsitzende, der/die gesetzliche VertreterIn oder in den Auditierungsprozess einbezogenen MitarbeiterInnen teilnehmen können. Beim Audit wird auch in weitere schriftliche Unterlagen Einsicht genommen.
  • Die AuditorInnen erstellen den Auditbericht einschließlich einer Empfehlung, ob das Zertifikat vergeben werden soll und den Abweichungsbericht, in welchem Nichterfüllungen und Übererfüllungen festgehalten und begründet werden müssen.
  • Die AuditorInnen besprechen die Berichte mit der Bibliotheksleitung. Ziel ist eine einvernehmliche Abstimmung der Berichte. Meinungsverschiedenheiten können in den Berichten festgehalten werden.
  • Die Berichte werden an das Amt für Bibliotheken und Lesen übermittelt.
  • Das Zertifikat, das eine Gültigkeit von drei Jahren hat, wird im Rahmen einer Veranstaltung/Feier an die auditierte Bibliothek vergeben.

Bibliotheken, die sich auf das Audit vorbereiten, bieten wir eine Auditvorbesprechung an. Dabei geben wir Tipps und Anleitungen, um die Standards zu erfüllen.

Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten.

Hier finden Sie die Liste der Auditorinnen und Auditoren.

Hier finden Sie das Anmeldeformular zum Audit. 2026 gibt es für die Anmeldungen zum Audit vier Termine: 15. Oktober 2025 für Audits von Jänner bis April 2026; 28. Februar 2026 für Audits von Mai bis August 2026; 30. Juni 2026 für Audits von September bis Oktober 2026 und 31. August 2026 für Audits von November bis Dezember 2026.

Öffentliche Bibliothek Barbian, Öffentliche Bibliothek Altrei, Öffentliche Bibliothek Tisens, Öffentliche Bibliothek Prad am Stilfserjoch.

Hier finden Sie eine Liste aller von 2004 bis 2025 auditierten Öffentlichen Bibliotheken und zentralen Stellen.