Investitionen
Eine finanzielle Förderung von Investitionen kann beantragt werden für
- den Bau, Umbau, die Sanierung und Erweiterung von Infrastrukturen, welche als Sitz von Bibliotheken genutzt werden (nur für private Träger)
- den Ankauf von Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen für Bibliotheken
- den Ankauf von technischen Geräten für Bibliotheken (z.B. EDV-Ausstattung, Fotokopiermaschine)
Der Bau, Umbau, die Sanierung und Erweiterung von Bibliotheken in Trägerschaft von Gemeinden werden seit 2016 über einen bei der Abteilung Öffentliche Körperschaften angesiedelten Investitionsfonds zur Verfügung gestellt.
Die Fachämter stehen den Gemeinden aber auch weiterhin beratend und unterstützend zur Seite. Im Hinblick auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der bibliotheksfachlichen Standards empfiehlt sich eine möglichst frühzeitige Einbeziehung der Fachämter.
Ein eigenes Ansuchen für Investitionen ist ab einem Betrag von 2.000,00 € inkl. MwSt. möglich.
Ausgaben für kleinere Einrichtungsgegenstände und Geräte bis zu einem Betrag von 2.000,00 € inkl. MwSt. können im Ansuchen für Tätigkeit und Betrieb angeführt werden. Nähere Informationen finden Sie auf der Seite „Tätigkeit und Betrieb“.