Finanzielle Förderung
Landeskulturgesetz
Auf der Grundlage des Landesgesetzes Nr. 9 vom 27.07.2015 werden folgende kulturelle Tätigkeiten vom Amt für Kultur gefördert.
Die im Rahmen der Fördermaßnahmen übermittelten Daten unterliegen der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679, Art. 13.
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