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Kennzeichnungspflicht KI-generierter Inhalte

27.08.2026, 07:00

Muss ich kennzeichnen, wenn ich auf einem Flyer ein KI-generiertes Bild verwende? Und was ist mit Texten? Seit 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des EU AI Act. Hier die wichtigsten Regeln im Überblick

Fiktives Landtagsgebäude - KI-Generiertes Bild
Fiktives Landtagsgebäude - KI-Generiertes Bild

Seit dem 2. August 2026 gilt in der EU die offizielle Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte nach Artikel 50 der europäischen KI-Verordnung (AI-Act)

Was bedeutet das?

  • Betroffene Inhalte: KI-generierte Bilder, Videos, Audios und Texte im beruflichen oder geschäftlichen Kontext müssen klar als solche erkennbar sein. 
  • Interaktionen: Auch Chatbots oder Sprachassistenten von Unternehmen und Behörden müssen direkt zu Beginn darauf hinweisen, dass Nutzer mit einer KI kommunizieren.
  • Deepfakes: Täuschend echte oder manipulierte Medien (Deepfakes) erfordern immer eine sofort sichtbare Kennzeichnung.

Ausnahmen von der Pflicht

  • Private Nutzung: Reine Privatpersonen in privaten Chats oder auf privaten Profilen sind von der Regel ausgenommen.
  • Redaktionelle Kontrolle: KI-generierte Texte, die von Menschen inhaltlich geprüft und verantwortet werden (z. B. im Rahmen einer echten redaktionellen Kontrolle), müssen nicht zwingend als KI markiert werden.
  • Geringfügige Bearbeitung: Reine Rechtschreibkorrekturen oder einfache Übersetzungen durch KI fallen ebenfalls nicht darunter. 

Wie muss gekennzeichnet werden?

  • Der Hinweis muss unmittelbar sichtbar und direkt beim Inhalt erfolgen (z. B. als Bildunterschrift, Textbaustein am Ende des Artikels oder Hinweis in der Videobeschreibung).
  • Ein pauschaler Hinweis im Website-Impressum reicht nicht aus.

Stefan Kontschieder von der Landesdirektion deutschsprachige Berufsbildung hat uns kürzlich einen kurzen und guten Überblick über die aktuelle rechtliche Situation mit konkreten Anwendungsbeispielen gegeben - Interessant auch für Weiterbildungseinrichtungen und Bildungsausschüsse.

Seine Präsentation “KI-Kennzeichnungs- und Dokumentationspflichten nach dem EU AI Act“ steht unter einer 1.0) Creative Commons Zero Lizenz (CC0 und kann frei bearbeitet und weitergegeben werden. 


ac